Aktuelle Entwicklungen in der Vermögensschadenhaftpflicht
im Namen und auf Rechnung der ARGE Versicherungsrecht im DAVProgramm
Moderation und Tagungsleitung:
Dr. Tanja Schramm, Rechtsanwältin, Clyde & Co Europe LLP
9.30
Eröffnung und Einführung
9.35 - 10.20 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Beraterhaftung
Dr. Volker Schultz, Richter am Bundesgerichtshof
10.20 - 11.05 Uhr
Die Grenzen der Rechtsberatung: Wirtschaftliche Risiken und die Rolle der Rechtsberater
Antje Jungk, Allianz Versicherung AG
11.05 - 11.35 Uhr
Kaffeepause
11.35 - 12.20 Uhr
Offenlegung von Arbeitspapieren: Aktuelle Fragen und Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
F. Michael Thoma, VSW − Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
12.20 - 13.45 Uhr
Mittagspause
13.45 - 14.30 Uhr
Versicherungsschutz für die internationale Rechtspraxis: Aktuelle Herausforderungen und Lösungen bei internationalen Kanzleien und Netzwerken
Holger Sassenbach, Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH
14.30 - 15.15 Uhr
Das besondere elektronische Anwaltspostfach: Ein Blick auf Pflichten, Risiken und Rechtsprechung
Lisa Wenzel, Clyde & Co Europe LLP
15.15 - 15.30 Uhr
Zusammenfassung durch die Tagungsleiterin und Diskussion
1 Tag, 20.11.2024 Mittwoch, 10:00 - 15:45 Uhr | |||
1 Termin(e)
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24-V009 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 300,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 400,00 € Seminargebühr Junganwälte (Zulassung nach dem 01.11.2021): 200,00 € |
Teilnehmer, die spätestens am Tagungstag Mitglied der Arbeitsgemeinschaft werden, zahlen den vergünstigten Preis.
Der Tagungsbeitrag beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und ein Mittagsbuffet.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 15.10.2024 möglich.
Teilnehmerbescheinigung:
Den Teilnehmern wird bei vollständiger Teilnahme eine Fortbildungsbescheinigung (§ 15 FAO) über 3.75 Stunden erteilt.
Der Tagungsbeitrag beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und ein Mittagsbuffet.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 15.10.2024 möglich.
Teilnehmerbescheinigung:
Den Teilnehmern wird bei vollständiger Teilnahme eine Fortbildungsbescheinigung (§ 15 FAO) über 3.75 Stunden erteilt.