ONLINE: Prozessrecht im Migrationsrecht
im Namen und auf Rechnung der ARGE Migrationsrecht im DAVHandlungsoptionen vor Gericht - Ein Workshop für die anwaltliche Tätigkeit
An die letztjährige Fortbildung der Referenten zum „richtigen“ Antrag anknüpfend, bezieht sich dieser Workshop nun vorrangig auf die Situation vor Gericht und die Fragen, die sich in pro-zessualer Hinsicht stellen, etwa: Was muss bei Wiedereinsetzungsanträgen beachtet werden, wenn die Zustellung eines Bescheids zweifelhaft ist; wer ist und bleibt passivlegitimiert, wenn Kläger umziehen; unter welchen Voraussetzungen kann beantragt werden, dass ein AT rückwir-kend erteilt wird. - Auch die zunehmende Überforderung von Ausländer- und Einbürgerungsbe-hörden wirft mit Blick auf § 75 VwGO Fragen auf, beispielsweise: Gibt es Prozesskostenhilfe allein wegen Untätigkeit? Wann darf das Gericht eine „Nachfrist“ nach § 75 Satz 3 VwGO set-zen? Wird „durchentschieden“ - und wie muss mein Antrag lauten? Welche Voraussetzungen hat die Kostenprivilegierung nach § 161 Abs. 3 VwGO?
VRiVG Oliver Röhr und Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser werden die maßgeblichen Fragen und Aspekte aus richterlicher bzw. anwaltlicher Perspektive beleuchten. Die eigenständige Erarbeitung von Lösungen ausgewählte Fallbeispiele soll größere Sicherheit, insbesondere beim Auftritt vor Gericht vermitteln.
Richter Oliver Röhr ist bereits Jahrzehnte am Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Fragen des Migrationsrechts befasst. Rechtsanwalt Oberhäuser kommentiert u.a. im NK-AuslR und bildet seit Jahren Anwältinnen und Anwälte im Migrationsrecht fort.
Richter Oliver Röhr ist bereits Jahrzehnte am Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Fragen des Migrationsrechts befasst. Rechtsanwalt Oberhäuser kommentiert u.a. im NK-AuslR und bildet seit Jahren Anwältinnen und Anwälte im Migrationsrecht fort.
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, den Referenten frühzeitig eige-ne Fragen zum Fortbildungsthema zu mailen, damit diese in dem Workshop ggf. mitbehandelt werden können.
Folgene Vortrags- und Pausenzeiten sind vorgesehen:
09.00 - 10.30 Uhr - 1. Block, 1,5 h
10.30 - 10.45 Uhr - 1. Pause, 15 Min
10.45 - 12.15 Uhr - 2. Block, 1,5 h
12.15 - 12.45 Uhr - 2. Pause, 30 Min
12.45 - 14.15 Uhr - 3. Block, 1,5 h
14.15 - 14.30 Uhr - 3. Pause, 15 Min
14.30 - 15.00 Uhr - 4. Block, 30 Min.1 Tag, 31.01.2025 Freitag, 14:00 - 19:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Thomas Oberhäuser , Rechtsanwalt, UlmOliver Röhr , Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht | |||
25-M001 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 150,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 230,00 € Seminargebühr M Frühbucher (bis 13.12.24): 130,00 € Seminargebühr NM Frühbucher (bis 13.12.24): 210,00 € |
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE gelten die ermäßigten Preise.