ONLINE: Staatsangehörigkeitsrecht unter Druck
im Namen und auf Rechnung der ARGE Migrationsrecht im DAVStaatsangehörigkeitsrecht unter Druck
Praxisprobleme des Staatsangehörigkeitsrechtsmodernisierungsgesetzes
Das versprochene und seit 27.06.2024 geltende „moderne Staatsangehörigkeitsrecht“ führt zu einigen Problemen für die Praxis. Und mit der neuen Bundesregierung werden sich diese wohl eher verschärfen und neue hinzukommen. Mit diesem Seminar soll ein Blick auf die Problemfelder geworfen werden, die mit der aktuell geltenden Regelung geschaffen oder verschärft wurden, und mögliche Strategien/Argumente gegen behördliche Willkür sowie allzu restriktive Auslegungen aufgezeigt werden. Thematisiert wird u.a.: Klärung von Identität und Staatsangehörigkeit i.S.v. § 10 Abs. 1 StAG
- FDGO und Prüfungskompetenz/Machtmissbrauch von Einbürgerungsbehörden, ungeschrie-bene Tatbestandsmerkmale der Bekenntniserklärung, z.B. „Existenzrecht Israels“
- die „menschenverachtende Tat“ i.S.v. § 10 Abs. 3 StAG
- die „Sicherung des Lebensunterhalts“ i.S.v. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG
- Verlust der Staatsangehörigkeit durch (frühere) Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, dem Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese in dem Vortrag ggf. mitbehandelt werden können.
Geplanter Zeitablauf:
14.00 Uhr Beginn
14.00 - 15.30 Uhr, 1. Block, 1h 30 m
15.30 - 15.40 Uhr, 1. Pause, 10 min
15.40 - 17.10 Uhr, 2. Block, 1 h 30 min
17.10 - 17.20 Uhr, 2. Pause, 10 min
17.20 - 18.20 Uhr, 3. Block, 1 h
18.20 - 18.30 Uhr, 3. Pause, 10 min
18.30 - 19.30 Uhr, 4. Block, 1 h
19.30 Ende
1 Tag, 04.04.2025 Freitag, 14:00 - 19:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Thomas Oberhäuser , Rechtsanwalt, Ulm | |||
25-M004 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 150,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 230,00 € Seminargebühr M Frühbucher (bis 14.02.2025): 130,00 € Seminargebühr NM Frühbucher (bis 14.02.2025): 210,00 € |
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE gelten die ermäßigten Preise.