Anspruchsvolle Testamente sicher gestalten (aktuell nicht im Programm)

im Namen und auf Rechnung der AG Erbrecht im DAV

Dass Geschiedenentestamente, Behindertentestamente und Co. anspruchsvoll sind, ist keine neue Erkenntnis. Abgesehen von den klassischen Standardfällen kann ein Testament den Testamentsgestalter aber auch aus Gründen fordern, die alles andere als auf den ersten Blick offensichtlich sind. Sie können in der Person des Erblassers, in der Person des oder der Erben oder in dem zu vererbenden Vermögen liegen oder auf vorgelagerte Hürden zurückgehen. Erforderlich sind dann jeweils maßgeschneiderte, individuelle und ab einem gewissen Vermögen vor allem steueroptimierte Lösungen. Sonst werden Testamente schnell zu „pathologischen Testamenten“, etwa weil sie zu den Punkten, auf die es nach dem Erbfall ankommt, keine oder nur unzureichende Regelungen enthalten und deshalb auslegungsbedürftig oder anfechtbar sind, oder weil sie unbeabsichtigt zu vermeidbaren Steuern führen.

Hier setzt der Vortrag an. Vor dem Hintergrund von annähernd 25 Jahren Erfahrung als Testamentsgestalter und als Referent insbesondere zu Fragen der Testamentsauslegung, der Testa-mentsanfechtung und des Pflichtteilsrechts systematisiert Dr. Hammann zunächst, in welchen Konstellationen Testamente „anspruchsvoll“ werden. Anschließend befasst der Vortrag sich mit den jeweils erforderlichen testamentarischen und zum Teil außertestamentarischen Lösungen einschließlich Formulierungsvorschlägen. Der Schwerpunkt wird sowohl auf den klassischen Sonder-testamenten Geschiedenen-, Patchwork- und Behindertentestamenten liegen als auch typische Sondersituationen erfassen, etwa für minderjährige Erben, bei großen Vermögen oder bei deutlich unterschiedlich verteiltem Vermögen.



 

22-E010




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