Anspruchsvolle Testamente sicher gestalten (aktuell nicht im Programm)
im Namen und auf Rechnung der AG Erbrecht im DAVDass Geschiedenentestamente, Behindertentestamente und Co. anspruchsvoll sind, ist keine neue Erkenntnis. Abgesehen von den klassischen Standardfällen kann ein Testament den Testamentsgestalter aber auch aus Gründen fordern, die alles andere als auf den ersten Blick offensichtlich sind. Sie können in der Person des Erblassers, in der Person des oder der Erben oder in dem zu vererbenden Vermögen liegen oder auf vorgelagerte Hürden zurückgehen. Erforderlich sind dann jeweils maßgeschneiderte, individuelle und ab einem gewissen Vermögen vor allem steueroptimierte Lösungen. Sonst werden Testamente schnell zu „pathologischen Testamenten“, etwa weil sie zu den Punkten, auf die es nach dem Erbfall ankommt, keine oder nur unzureichende Regelungen enthalten und deshalb auslegungsbedürftig oder anfechtbar sind, oder weil sie unbeabsichtigt zu vermeidbaren Steuern führen.
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§ 15 FAO-Fortbildungszertifikat über 5 Stunden
Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit und beinhalten: Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung sowie Arbeitsunterlagen.
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