ONLINE: Update Fachkräfteeinwanderungsrecht
im Namen und auf Rechnung der ARGE Migrationsrecht im DAVDie Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung und zum Zweck der Aus- und Weiterbildung wurde nach dem 2023 verabschiedeten Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwande-rung und der parallel dazu in Kraft tretenden Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung auf drei Säulen gestellt:
Wie sind nun die Erfahrungen mit den Gesetzesänderungen seit deren Inkrafttreten, welche Problemstellungen haben sich ergeben, welche Strategien haben sich bewährt?
Dazu wird der seit Jahren spezialisiert auf dem Gebiet der Arbeits- und Bildungsmigration tätige und zu dem Thema auch in Fachanwaltskursen zum Migrationsrecht dozierende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht Christoph von Planta referieren.
Es besteht unter planta(at)vpmk.de die Möglichkeit, dem Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese in dem Vortrag ggf. mitbehandelt werden können.
Im November 2023 wurde in der „Fachkräftesäule“ u.a. die neue EU Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt und die Möglichkeiten im Bereich der Fachkräfteeinwanderung deutlich erweitert. Die sogenannte Erfahrungssäule mit Inkrafttreten am 01.03.2024 und den erweiterten Möglichkeiten der Einwanderung für Drittstaatsagehörige sowie die „Potenzialsäule“ mit Inkrafttreten am 01.06.2024 und der neuen Chancenkarte für Drittstaatsangehörige nebst neuartigem Punktesystem runden das Gesetzespakt ab.
Wie sind nun die Erfahrungen mit den Gesetzesänderungen seit deren Inkrafttreten, welche Problemstellungen haben sich ergeben, welche Strategien haben sich bewährt?
Dazu wird der seit Jahren spezialisiert auf dem Gebiet der Arbeits- und Bildungsmigration tätige und zu dem Thema auch in Fachanwaltskursen zum Migrationsrecht dozierende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Migrationsrecht Christoph von Planta referieren.
Es besteht unter planta(at)vpmk.de die Möglichkeit, dem Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese in dem Vortrag ggf. mitbehandelt werden können.
Folgene Vortrags- und Pausenzeiten sind vorgesehen:
09.00 - 10.30 Uhr - 1. Block, 1,5 h
10.30 - 10.45 Uhr - 1. Pause, 15 Min
10.45 - 12.15 Uhr - 2. Block, 1,5 h
12.15 - 12.45 Uhr - 2. Pause, 30 Min
12.45 - 14.15 Uhr - 3. Block, 1,5 h
14.15 - 14.30 Uhr - 3. Pause, 15 Min
14.30 - 15.00 Uhr - 4. Block, 30 Min.1 Tag, 14.06.2024 Freitag, 09:00 - 15:00 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Christoph von Planta , Rechtsanwalt, Berlin | |||
24-M005 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 150,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 230,00 € Seminargebühr M Frühbucher (bis 26.04.24): 130,00 € Seminargebühr NM Frühbucher (bis 26.04.24): 210,00 € |
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE gelten die ermäßigten Preise.