ONLINE: Die Entwicklungspsychologie des Kindes I
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Seit dem 01.01.2022 gelten nach § 158a Abs. 1 S. 1 FamFG sowie § 23b Abs. 3 S. 3 GVG für Verfahrensbeistände und Familienrichter ergänzende fachliche Anforderungen, d.h. neben den juristischen Kenntnissen zum Familien-, Familienverfahrensrecht sowie dem Kinder- und Jugendhilferecht bedarf es belegbarer Kenntnisse zu der Entwicklungspsychologie des Kindes und der kindgerechten Gesprächstechniken.
In zwei Seminaren soll ein Überblick zu den wesentlichen Aspekten der kindlichen Entwicklungspsychologie des Kindes sowie den Gesprächstechniken vermittelt werden.
Für das erste Seminar am sind folgende Themen vorgesehen
- Frühkindliche und kindliche Entwicklung
- Bindungsentwicklung
- Risikofaktoren der kindlichen Entwicklung
- Kindeswille
- Entfremdung
1 Tag, 01.03.2024 Freitag, 12:30 - 18:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Roman Faas , Dipl.-Psychologe, Wissenschaftl. Mitarbeiter der Universität des Saarlandes | |||
24-F026 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 195,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 225,00 € |
Ihre Zugangsdaten und die Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
nach § 15 FAO über 5 Vortragsstunden
nach § 15 FAO über 5 Vortragsstunden