Intensivseminar Behindertentestamente (aktuell nicht im Programm)

im Namen und auf Rechnung der AG Erbrecht im DAV

Dr. Hans Hammann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Wirtschaftsmediator (DIRO), geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV), Reutlingen

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht und Notare sowie allgemein an Personen, die vor dem Erbfall mit der Gestaltung von Behindertentestamenten und nach dem Erbfall als Testamentsvollstrecker, Betreuer o.ä. mit ihrer Umsetzung betraut sind.

Thema:
Behindertentestamente kann man ohne Weiteres zu den anspruchsvollsten Testamenten überhaupt zählen. Das gilt bereits in ihrer Grundform als Einzeltestament zugunsten eines einzigen behinderten Abkömmlings. Noch anspruchsvoller (und umfangreicher) wird ein Behindertentestament mit jeder zusätzlich zu berücksichtigenden Komplikation, so beispielhaft – jeweils einzeln oder in Kombination –
-    wenn Eltern ein gemeinschaftliches Behindertentestamt errichten möchten,
-    wenn Eltern weitere Kinder haben,
-    wenn Eltern mehrere behinderte Kinder haben,
-    wenn Eltern geschieden sind (Stichwort: Vermögensschutz vor dem geschiedenen Ehegatten),
-    bei Patchworksituationen (Stichwort: „Meine Kinder, deine Kinder, unsere Kinder“),
-    wenn das elterliche Vermögen sehr ungleich verteilt ist,
-    wenn Betriebsvermögen vorhanden ist (Stichwort: Unternehmensnachfolge),
-    und/oder bei großen Vermögen (Stichwort: steuerminimierende Testamentsgestaltung).
Für den Testamentsgestalter heißt das, die gesamte Klaviatur des Testamentsgestaltungrechts einschließlich der Wechselwirkungen und Überlagerungen insbesondere zwischen Erbrecht und Sozialrecht bis in die Verästelungen hinein zu kennen und – angesichts der Rechtsprechung insbesondere des BGH und der Sozialgerichte – die Auswirkungen der unterschiedlichen Gestaltungsvarianten nach dem Erbfall abschätzen zu können.
Hier setzt Dr. Hammann an. Er erläutert intensiv den sozialrechtlichen Hintergrund und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an Behindertentestamente. Im zweiten Teil des Seminars geht Dr. Hammann anhand eines Mustertestaments insbesondere auf die BGH-Rechtsprechung seit den frühen 1990er Jahren, auf die Entwicklung von Behindertentestamenten und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen für ihre Gestaltung und Umsetzung nach dem Erbfall und auf die verschiedenen Gestaltungsalternativen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen ein. In den Mittelpunkt des Seminars wird Dr. Hammann dabei immer das Wohl des behinderten Menschen und die Verbesserung seiner Lebensqualität (soweit möglich) stellen.

Schwerpunkte:
-    sozialrechtliche Probleme vor und nach dem Erbfall
    -    Einkommen oder Vermögen?
    -    Erbenhaftung, § 102 SGB XII
    - Überleitung von Ansprüchen, § 93 SGB XII / § 141 SGB IX
-    BGH-Rechtsprechung im Detail
-    Erbschafts- contra Vermächtnislösung
-    Bestimmung der „richtigen“ Erbquote
-    befreite / nicht befreite Vorerbschaft
-    Probleme bei der Testamentsvollstreckung
-    Einrichtung als Erbe
-    Betreuung und Betreuervergütung
-    Annahme und Ausschlagung nach dem Erbfall
-    Pflichtteilsverzicht vor und nach dem Erbfall

Dr. Hans Hammann ist seit über 25 Jahren ausschließlich im Bereich des Erb- und Erbschaftssteuerrechts tätig. Im Lauf der Jahre hat Herr Dr. Hammann hunderte Familien mit behinderten Kindern und ihren spezifischen Fragestellungen beraten. Zu seiner Tätigkeit gehört die Gestaltung von neuen und die Überarbeitung von bereits bestehenden Behindertentestamenten. Nach dem Erbfall berät und begleitet Dr. Hammann die Beteiligten, d.h. den oder die Erben, den Testamentsvollstrecker, den Betreuer (sofern bestellt) sowie auch Sozialleistungsträger, und ist in zahlreichen Fällen selbst als Testamentsvollstrecker tätig. Dazu kommen speziell zu Behindertentestamenten diverse Fachveröffentlichungen und zahlreiche Fachvorträge.



19.06.2024 (1-mal) 10:00 - 17:00 Uhr 
24-E010


Seminargebühr Mitglieder: 300,00 €
Seminargebühr Nichtmitglieder: 380,00 €

§ 15 FAO-Fortbildungszertifikat über 5 Stunden

Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit und beinhalten: Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung sowie Arbeitsunterlagen.