Aktuelle Entwicklungen in der Vermögensschadenhaftpflicht
im Namen und auf Rechnung der ARGE Versicherungsrecht im DAVProgramm
Moderation und Tagungsleitung:
Dr. Tanja Schramm, Rechtsanwältin, Clyde & Co Europe LLP
9.30
Eröffnung und Einführung
9.35 - 10.20
Aktuelle Rechtsprechung des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Beraterhaftung
Dr. Volker Schultz, Richter am Bundesgerichtshof
10.20 - 11.05
Die Grenzen der Rechtsberatung: Wirtschaftliche Risiken und die Rolle der Rechtsberater
Antje Jungk, Allianz Versicherung AG
11.05 - 11.35
Kaffeepause
11.35 - 12.20
Offenlegung von Arbeitspapieren: Aktuelle Fragen und Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
F. Michael Thoma, VSW − Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
12.20 - 13.45
Mittagspause
13.45 - 14.30
Versicherungsschutz für die internationale Rechtspraxis: Aktuelle Herausforderungen und Lösungen bei internationalen Kanzleien und Netzwerken
Holger Sassenbach, Gossler, Gobert & Wolters Assekuranz-Makler GmbH
14.30 - 15.15
Das besondere elektronische Anwaltspostfach: Ein Blick auf Pflichten, Risiken und Rechtsprechung
Lisa Wenzel, Clyde & Co Europe LLP
15.15 - 15.30
Zusammenfassung durch die Tagungsleiterin und Diskussion
1 day, 11/20/2024 Wednesday, 10:00 AM - 03:45 PM | |||
1 appointment
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24-V009 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 300,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 400,00 € Seminargebühr Junganwälte (Zulassung nach dem 11/01/2021): 200,00 € |
Teilnehmer, die spätestens am Tagungstag Mitglied der Arbeitsgemeinschaft werden, zahlen den vergünstigten Preis.
Der Tagungsbeitrag beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und ein Mittagsbuffet.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10/15/2024 möglich.
Teilnehmerbescheinigung:
Den Teilnehmern wird bei vollständiger Teilnahme eine Fortbildungsbescheinigung (§ 15 FAO) über 3.75 Stunden erteilt.
Der Tagungsbeitrag beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und ein Mittagsbuffet.
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 10/15/2024 möglich.
Teilnehmerbescheinigung:
Den Teilnehmern wird bei vollständiger Teilnahme eine Fortbildungsbescheinigung (§ 15 FAO) über 3.75 Stunden erteilt.