Prozessrecht im Migrationsrecht

im Namen und auf Rechnung der ARGE Migrationsrecht im DAV

An die letztjährige Fortbildung der Referenten zum „richtigen“ Antrag anknüpfend, bezieht sich dieser Workshop nun vorrangig auf die Situation vor Gericht und die Fragen, die sich in pro-zessualer Hinsicht stellen, etwa: Was muss bei Wiedereinsetzungsanträgen beachtet werden, wenn die Zustellung eines Bescheids zweifelhaft ist; wer ist und bleibt passivlegitimiert, wenn Kläger umziehen; unter welchen Voraussetzungen kann beantragt werden, dass ein AT rückwir-kend erteilt wird. - Auch die zunehmende Überforderung von Ausländer- und Einbürgerungsbe-hörden wirft mit Blick auf § 75 VwGO Fragen auf, beispielsweise: Gibt es Prozesskostenhilfe allein wegen Untätigkeit? Wann darf das Gericht eine „Nachfrist“ nach § 75 Satz 3 VwGO set-zen? Wird „durchentschieden“ - und wie muss mein Antrag lauten? Welche Voraussetzungen hat die Kostenprivilegierung nach § 161 Abs. 3 VwGO?
VRiVG Oliver Röhr und Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser werden die maßgeblichen Fragen und Aspekte aus richterlicher bzw. anwaltlicher Perspektive beleuchten. Die eigenständige Erarbeitung von Lösungen ausgewählte Fallbeispiele soll größere Sicherheit, insbesondere beim Auftritt vor Gericht vermitteln.

Richter Oliver Röhr ist bereits Jahrzehnte am Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Fragen des Migrationsrechts befasst. Rechtsanwalt Oberhäuser kommentiert u.a. im NK-AuslR und bildet seit Jahren Anwältinnen und Anwälte im Migrationsrecht fort.  
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, den Referenten frühzeitig eige-ne Fragen zum Fortbildungsthema zu mailen, damit diese in dem Workshop ggf. mitbehandelt werden können.




1 Tag, 30.11.2024
Samstag, 10:00 - 17:00 Uhr 
1 Termin(e)
Sa 30.11.2024 10:00 - 17:00 Uhr Köln - The Midtown Hotel, Kaiser-Wilhelm-Ring 48, 50672 Köln
Thomas Oberhäuser
, Rechtsanwalt, Ulm

Oliver Röhr
, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht
24-M008


Seminargebühr Mitglieder und FORUM Junge Anwaltschaft: 150,00 €
Seminargebühr Nichtmitglieder: 200,00 €

§ 15 FAO-Fortbildungszertifikat über
5,5 Vortragsstunden

Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Seminargebühr beinhaltet ein Mittagessen.

Ein etwaiges Skript wird Ihnen vorab per E-Mail übersandt (und nicht mehr in gebundener Form am Veranstaltungsort ausgegeben).


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