Der Nachlass mit Auslandsimmobilien
im Namen und auf Rechnung der AG Erbrecht im DAVInternationales Erbrecht, Steuern, Verfahren
2022 lebten etwa 12 Millionen Ausländer in Deutschland, rund 22 Millionen Deutsche haben Migrationshintergrund, geschätzt 1 Mio. Deutsche haben eine Ferienimmobilie im Ausland, rund 1,7 Millionen Rentner wird die Rente ins Ausland überwiesen, kurz: die Wahrscheinlichkeit, dass in „deutschen“ Erbfällen Auslandsimmobilien eine Rolle spielen ist nicht gering und steigt kontinuierlich.
Das Seminar richtet sich an (Fach-)Anwälte und -Anwältinnen für Erbrecht und vermittelt die wesentlichen rechtlichen und steuerlichen Grundlagen und praktische Tipps für die erfolgreiche Beratung und Vertretung bei Erbrechtsmandaten mit Auslandsimmobilien. Es zeigt die Chancen, aber auch die Risiken und Grenzen der Tätigkeit in diesem Bereich auf. Behandelt werden u.a.
Vorkenntnisse im internationalen Erbrecht und im (internationalen) Steuerrecht sind nicht erforderlich.
Das Seminar richtet sich an (Fach-)Anwälte und -Anwältinnen für Erbrecht und vermittelt die wesentlichen rechtlichen und steuerlichen Grundlagen und praktische Tipps für die erfolgreiche Beratung und Vertretung bei Erbrechtsmandaten mit Auslandsimmobilien. Es zeigt die Chancen, aber auch die Risiken und Grenzen der Tätigkeit in diesem Bereich auf. Behandelt werden u.a.
- Mandatsannahme und Versicherung bei Auslandsbezug
- Grundbegriffe des Internationalen Erbrechts und der EU-ErbVO
- Bestimmung des anwendbaren Rechts und der Zuständigkeit
- Grundstücksumschreibung mittels ENZ im Ausland
- Besteuerung des Immobilienerwerbs nach deutschem Recht
- Besteuerung im Ausland und Doppelbesteuerungsabkommen
Vorkenntnisse im internationalen Erbrecht und im (internationalen) Steuerrecht sind nicht erforderlich.
1 Tag, 09.05.2025 Freitag, 10:00 - 17:00 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Sebastian Höhmann , Rechtsanwalt, Berlin | |||
25-E007 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 300,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 380,00 € |
§ 15 FAO-Fortbildungszertifikat über 5 Stunden
Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit und beinhalten: Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung sowie Arbeitsunterlagen in digitaler Form.
Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit und beinhalten: Begrüßungskaffee, Pausenverpflegung sowie Arbeitsunterlagen in digitaler Form.