ONLINE: Neues Vergütungsrecht
im Namen und auf Rechnung der AG Familienrecht im DAVZum 1. 5. 2025 oder 1. 6. 2025 wird das KostBRÄG in Kraft treten, das umfangreiche Änderungen des RVG, des GKG, des FamGKG und des GNotKG mit sich bringen wird. Darüber hinaus werden sich wieder zahlreiche Fragen des Über-gangsrechts ergeben. Anhand von Beispielen werden sämtliche Änderungen, die für die anwaltliche Praxis relevant sind, dargestellt.
Behandelt werden
Änderungen im RVG
- die neuen Gebührenbeträge
- die neue PKH-Tabelle
- die fiktive Terminsgebühr in Kindschaftssachen
- die neue Staffelung in Bußgeldsachen
- die Anrechnungsbegrenzung nach § 15a Abs. 2 RVG
- die Änderung der Gebührenbeträge
- Kostenhaftung für Streitantrag nach Mahnverfahren
- Änderungen im FamGKG
- die neuen Regelwerte
- Beschwerden in Arrestverfahren
- die neuen Gebührenbeträge
- Änderungen im GNotKG
- die neuen Gebührenbeträge
- die Änderung der Wertvorschriften für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Hofstelle
- Übergangsrecht für die Gerichtsgebühren
- Übergangsrecht für die Anwaltsgebühren
- insbesondere bedingte Aufträge
- Verfahrenskostenhilfe
- Anrechnungsfälle
- Rechtsmittel
- Kostenerstattung
1 Vormittag, 09.05.2025 Freitag, 09:00 - 11:45 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Norbert Schneider , Rechtsanwalt, Neunkirchen-Seelscheid | |||
25-F045 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 97,50 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 127,50 € |
Ihre Zugangsdaten und die Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungszertifikat gem. § 15 FAO über 2,5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der AG Familienrecht gelten die ermäßigten Preise.