Kloster Weltenburg

12. Juni 2026
Bedarf und Bedürftigkeit im Kindes- und Ehegattenunterhalt
I. Kindesunterhalt
1. Die Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes, insb. Volljährigenunterhalt
2. Der Bedarf
a. Ermittlung des Bedarfs ausgehend vom Mindestunterhalt
b. Mehr- und Sonderbedarf
c. Haftungsverteilung zwischen den Eltern
3. Kindesunterhalt bei geteilter Betreuung und im Wechselmodell
II. Ehegattenunterhalt:
1. Die Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten
a. Erwerbsobliegenheit
b. Einsatz von Vermögen
2. Der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen
a. Umfang des Bedarfs nach Einkommen
b. der konkrete Bedarf
c. Berücksichtigung neuer Unterhaltspflichten - Dreiteilung
Nicole Siebert, Richterin am OLG München
13. Juni 2026
Zugewinnausgleich gestört oder vertraglich
ausgeschlossen - geht da doch noch etwas?
Das Nebengüterrecht in der anwaltlichen Praxis (konkludente Ehegatteninnengesell-schaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsver-trag/Arbeitsleistungen) - Berechnung der ehebezogenen Zuwendung - mit und ohne WinFam
Das Seminar behandelt in strukturierter, gut erfassbarer und in die praktische Anwalts-arbeit umsetzbarer Form die wichtigsten nebengüterrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
Vortrag, Präsentation, Skript, Checklisten und Schriftsatzmuster vermitteln das erfor-derliche und später griffbereite Wissen für diejenigen Fälle, in denen der Zugewinnaus-gleich scheitert, obwohl bei der Gegenpartei Endvermögen vorhanden ist, dessen Ausgleich nach § 1378 BGB aber entweder an rechtlichen (insbesondere Gütertren-nung oder modifizierter Zugewinnausgleich) oder an tatsächlichen (überschuldetes gegnerisches Anfangsvermögen oder - insbesondere - in der Ehe untergegangenes gegnerisches Anfangsvermögen) Umständen scheitert.
Dr. Thomas Herr, Rechtsanwalt, Kassel
ausgeschlossen - geht da doch noch etwas?
Das Nebengüterrecht in der anwaltlichen Praxis (konkludente Ehegatteninnengesell-schaft, ehebezogene Zuwendung, familienrechtlicher Kooperationsver-trag/Arbeitsleistungen) - Berechnung der ehebezogenen Zuwendung - mit und ohne WinFam
Das Seminar behandelt in strukturierter, gut erfassbarer und in die praktische Anwalts-arbeit umsetzbarer Form die wichtigsten nebengüterrechtlichen Anspruchsgrundlagen.
Vortrag, Präsentation, Skript, Checklisten und Schriftsatzmuster vermitteln das erfor-derliche und später griffbereite Wissen für diejenigen Fälle, in denen der Zugewinnaus-gleich scheitert, obwohl bei der Gegenpartei Endvermögen vorhanden ist, dessen Ausgleich nach § 1378 BGB aber entweder an rechtlichen (insbesondere Gütertren-nung oder modifizierter Zugewinnausgleich) oder an tatsächlichen (überschuldetes gegnerisches Anfangsvermögen oder - insbesondere - in der Ehe untergegangenes gegnerisches Anfangsvermögen) Umständen scheitert.
Dr. Thomas Herr, Rechtsanwalt, Kassel
| 2 Tage, 12.06.2026, 13.06.2026 Freitag, 10:30 - 18:30 Uhr Samstag, 09:00 - 13:30 Uhr | |||||
2 Termin(e)
| |||||
| 26-F001H | |||||
| | Weltenburg ist schon ein besonderer Ort, an dem die künstlerische Wucht, die geistliche und geistige Kraft des Klosters und der dazugehörigen Klosterkirche mit der Schönheit der Flusslandschaft des Donaudurchbruches und der Naturgewalt der Donau zusammentreffen. Geniessen Sie die Gastfreundschaft, Speisen und Getränke in der einmaligen Atmosphäre dieses magischen Ortes. Geniessen Sie unsere Gastfreundschaft, unsere Speisen und Getränke in der einmaligen Atmosphäre dieses magischen Ortes. | ||||
| Seminargebühr Mitglieder: 380,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 460,00 € |
Dieses Seminar ist von Rabattierungen ausgeschlossen!
gem. § 15 FAO über 10 Vortragsstunden.
Die Zimmerreservierung ist mit der Seminaranmeldung über cp vorzunehmen. Bitte schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail.
Gästehaus der Benediktinerabtei
12./13. Juni 2026
Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie, Ihr Zimmer bis 09:30 Uhr freizugeben.
Zweibettzimmer zur Einzelzimmer € 87 inkl. Frühstück
Zweibettzimmer € 77,- pro Person inkl. Frühstück
12./13. Juni 2026
Ihr Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag bitten wir Sie, Ihr Zimmer bis 09:30 Uhr freizugeben.
Zweibettzimmer zur Einzelzimmer € 87 inkl. Frühstück
Zweibettzimmer € 77,- pro Person inkl. Frühstück
