ONLINE: Die Entwicklungspsychologie des Kindes

Seit dem 01.01.2022 gelten nach § 158a Abs. 1 S. 1 FamFG sowie § 23b Abs. 3 S. 3 GVG für Verfahrensbeistände und Familienrichter ergänzende fachliche Anforderungen, d.h. neben den juristischen Kenntnissen zum Familien-, Familienverfahrensrecht sowie dem Kinder- und Jugendhilferecht bedarf es belegbarer Kenntnisse zu der Entwicklungspsychologie des Kindes und der kindgerechten Gesprächstechniken.
In zwei Seminaren soll ein Überblick zu den wesentlichen Aspekten der kindlichen Entwicklungspsychologie des Kindes sowie den Gesprächstechniken vermittelt werden.
• Bindungsentwicklung
• Risikofaktoren der kindlichen Entwicklung
• Kindeswille
• Entfremdung
Die jeweiligen Themenbereiche werden in ihren Grundzügen sowie ihren besonderen Ausgestaltungen im und zum familiengerichtlichen Verfahren dargestellt.
1 Tag, 06.03.2026 Freitag, 12:30 - 18:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Roman Faas , Dipl.-Psychologe, Wissenschaftl. Mitarbeiter der Universität des Saarlandes | |||
26-F006 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 195,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 225,00 € |
Ihre Zugangsdaten und die Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
nach § 15 FAO über 5 Vortragsstunden
nach § 15 FAO über 5 Vortragsstunden