ONLINE: Freizügigkeitsrecht – Praxisseminar II: Vertiefung und Spezielles

Der erste Teil der vorangegangenen Fortbildung „Freizügigkeitsrecht Praxisseminar I: Grundlagen“ am 27.02.2026 soll den Einstieg in diese besondere, aber keineswegs selten aufenthaltsrechtlich relevante Rechtsmaterie erleichtern.
Der am 06.03.226 dann stattfindende zweite Teil der Fortbildung beleuchtet die vielfältigen Fragen - vor allem aus der Praxis, die sich nicht „mit einem Blick in das Gesetz“ beantworten lassen, insbesondere weil dieses dazu – scheinbar – schweigt. Neben Rechten aus Art. 20 und 21 AEUV sowie Sekundärrecht (insb. Art. 10 VO 492/2011), die ein (abgeleitetes) Aufenthaltsrecht begründen können, betrifft dies u.a. nicht freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und selbstständig oder einfach älter werdende Kinder sowie unterhaltsbedürftige, aber auch SGB II/XII-leistungsberechtigte Eltern freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger.
Dieses Seminar richtet sich nicht nur an diejenigen, die an dem Praxisseminar I teilgenommen haben, sondern ist auch für „Quereinsteiger“ geeignet, die mit den Grundlagen des Freizügigkeitsrechts schon vertraut sind und deswegen nur das Praxisseminar II buchen möchten.
Rechtsanwalt Oberhäuser aus Ulm kommentiert im NK-AuslR weite Teile des FreizügG/EU und referiert dieses Rechtsgebiet in den Fachanwaltskursen der DAA.
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, dem Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese in dem Vortrag ggf. mitbehandelt werden können.
Der am 06.03.226 dann stattfindende zweite Teil der Fortbildung beleuchtet die vielfältigen Fragen - vor allem aus der Praxis, die sich nicht „mit einem Blick in das Gesetz“ beantworten lassen, insbesondere weil dieses dazu – scheinbar – schweigt. Neben Rechten aus Art. 20 und 21 AEUV sowie Sekundärrecht (insb. Art. 10 VO 492/2011), die ein (abgeleitetes) Aufenthaltsrecht begründen können, betrifft dies u.a. nicht freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und selbstständig oder einfach älter werdende Kinder sowie unterhaltsbedürftige, aber auch SGB II/XII-leistungsberechtigte Eltern freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger.
Dieses Seminar richtet sich nicht nur an diejenigen, die an dem Praxisseminar I teilgenommen haben, sondern ist auch für „Quereinsteiger“ geeignet, die mit den Grundlagen des Freizügigkeitsrechts schon vertraut sind und deswegen nur das Praxisseminar II buchen möchten.
Rechtsanwalt Oberhäuser aus Ulm kommentiert im NK-AuslR weite Teile des FreizügG/EU und referiert dieses Rechtsgebiet in den Fachanwaltskursen der DAA.
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, dem Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese in dem Vortrag ggf. mitbehandelt werden können.
| 1 Tag, 06.03.2026 Freitag, 14:30 - 19:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
| |||
Thomas Oberhäuser , Rechtsanwalt, Ulm | |||
| 26-M002 | |||
| | | ||
| Seminargebühr Mitglieder: 150,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 230,00 € |
Kostenfreies Storno bis zum 3. Februar 2026 möglich.
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 4,5 Vortragsstunden.
gemäß § 15 FAO über 4,5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE und des FORUM Junge Anwaltschaft gelten die ermäßigten Preise.
Geplanter Zeitablauf
14.30 Uhr Beginn
14.30 - 15.45 Uhr, 1. Block, 1h 15 m
15.45 - 15.55 Uhr, 1. Pause, 10 min
15.55 - 17.10 Uhr, 2. Block, 1 h 15 min
17.10 - 17.20 Uhr, 2. Pause, 10 min
17.20 - 18.20 Uhr, 3. Block, 1 h
18.20 - 18.30 Uhr, 3. Pause, 10 min
18.30 - 19.30 Uhr, 4. Block, 1 h
19.30 Ende
