Beweisantragsrecht und Amtsermittlungsgrundsatz

im Namen und auf Rechnung der ARGE Migrationsrecht im DAV

Ein Workshop für die anwaltliche Tätigkeit 

An die letztjährigen Fortbildungen der Referenten zum „richtigen“ Antrag und zu prozessualen Fragen anknüpfend, bezieht sich dieser Workshop erneut auf die Situation vor Gericht und die Fragen, die sich in prozessualer Hinsicht stellen, insbesondere um rechtliches Gehör zu erhalten: Was unterfällt dem Amtsermittlungsgrundsatz, was muss – gegebenenfalls – ausdrücklich beantragt werden? Und was ist beim Antrag zu beachten, vor allem, um als zulässiger Beweisantrag den Anforderungen der Rechtsprechung zu genügen?
Diese und weitere Fragen, werden von VRiVG Oliver Röhr und Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus richterlicher bzw. anwaltlicher Perspektive beleuchtet. Die möglichst eigenständige Erarbeitung von Lösungen ausgewählter Fallbeispiele soll größere Sicherheit, insbesondere beim Auftritt vor Gericht vermitteln. 
Der Workshop hat bereits am 28.11.2025 online stattgefunden, allerdings des Formats wegen weniger diskursiv. Das Präsenzseminar am 14.03.2026 soll praktische Übungen in größerem Umfang ermöglichen.

Richter Oliver Röhr ist bereits Jahrzehnte am Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Fragen des Migrationsrechts befasst. Rechtsanwalt Oberhäuser bildet seit Jahren Anwältinnen und Anwälte im Migrationsrecht fort.  
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, den Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Fortbildungsthema zu mailen, damit diese in dem Workshop ggf. mitbehandelt werden können.




1 Tag, 14.03.2026
Samstag, 10:00 - 17:00 Uhr 
1 Termin(e)
Sa 14.03.2026 10:00 - 17:00 Uhr Hotel - NYX Erfurt (Leonardo Hotels), Juri-Gagarin-Ring 127, 99084 Erfurt
Oliver Röhr
, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

Thomas Oberhäuser
, Rechtsanwalt, Ulm
26-M003


Seminargebühr Mitglieder (Frühbucher bis 29.01.26): 130,00 €
Seminargebühr Nichtmitglieder Frühbucher (bis 29.01.26): 210,00 €
Seminargebühr Mitglieder: 150,00 €
Seminargebühr Nichtmitglieder: 230,00 €

§ 15 FAO-Fortbildungszertifikat über
5,5 Vortragsstunden

Kostenfreies Storno ist bis zum 3. Februar 2026 möglich.

Unsere Seminargebühren sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Seminargebühr beinhaltet ein Mittagessen.

Ein etwaiges Skript wird Ihnen vorab per E-Mail übersandt (und nicht mehr in gebundener Form am Veranstaltungsort ausgegeben).


Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)