ONLINE: Arbeitnehmerentsendung Drittstaatsangehöriger im Aufenthaltsrecht

Die Fortbildung bietet einen fundierten Überblick über die aktuellen aufenthaltsrechtlichen Grundlagen und Verfahren im Bereich von Entsendungen drittstaatsangehöriger Arbeitnehmer. Ziel ist der rechtssichere Umgang mit Anträgen und Anliegen internationaler Arbeitskräfte und Unternehmen im Bereich der vorübergehenden Entsendungen. (Steuer-, arbeits- und sozialrechtliche Aspekte von Entsendungen sind nicht Gegenstand der Schulung.) Schwerpunkte werden sein:
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Entsendung, insbesondere ICT-Karte, Personalaustausch, §§ 26 Abs. 1, 29 Abs. 5 BeschV
Im Anschluss an das Seminar findet ab 17.00 Uhr die virtuelle Mitgliederversammlung der AG MigR statt.
Rechtsgrundlagen und Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltstiteln zum Zweck der Entsendung, insbesondere ICT-Karte, Personalaustausch, §§ 26 Abs. 1, 29 Abs. 5 BeschV
- besondere Konstellationen und die Nichtbeschäftigungsfiktion, insb. §§ 19 Abs. 1 Nr. 1, 21 BeschV
- Rolle der Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und weiterer Stellen im Migrationsprozess
- praktische Fallbeispiele und aktuelle Entwicklungen.
Rechtsanwältin Dr. Schmidt ist im Frankfurter Büro der Kanzlei Fragomen mit deutschem und europäischen Migrationsrecht befasst. Seit 2017 ist sie zudem auf dem Gebiet des Ausländer-, Flüchtlings- und Staatsangehörigkeitsrecht Lehrbeauftragte an der Goethe-Universität Frankfurt.
Es besteht unter Adela.Schmidt(at)fragomen.com die Möglichkeit, der Referentin frühzeitig eigene Fragen zum Seminarthema zu mailen, damit diese in dem Vortrag ggf. mitbehandelt werden können.
Im Anschluss an das Seminar findet ab 17.00 Uhr die virtuelle Mitgliederversammlung der AG MigR statt.
Kostenfreies Storno bis zum 29. April 2026 möglich.
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 2,5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE und des FORUM Junge Anwaltschaft gelten die ermäßigten Preise.
| 1 Nachmittag, 15.06.2026 Montag, 14:00 - 16:45 Uhr | |||
1 Termin(e)
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail. Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO über 2,5 Vortragsstunden. Für Mitglieder der ARGE und des FORUM Junge Anwaltschaft gelten die ermäßigten Preise. | |||
Dr. Adela Schmidt | |||
| 26-M004 | |||
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| Seminargebühr Mitglieder: 75,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 115,00 € Seminargebühr M Frühbucher (bis 27.04.26): 65,00 € Seminargebühr NM Frühbucher (bis 27.04.26): 105,00 € |
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE gelten die ermäßigten Preise.
