ONLINE: Unionsbürgerkinder und die Bedeutung von Art. 20, 21 AEUV

Unionsbürgerkinder und die Bedeutung von Art. 20, 21 AEUV
Das Seminar beleuchtet die weitreichende Bedeutung der Unionsbürgerschaft eines Unionsbürgerkindes für den Aufenthalt seiner beiden Eltern, Stiefeltern und weiterer Verwandter. Die Rechtsprechung des EuGH ist insoweit eigentlich klar, trotzdem reden deutsche Behörden und Gerichte deren Relevanz immer wieder klein.
Um Entscheidungen von Behörden und Gerichten nüchtern analysieren und adäquat kontern zu können, stellt dieses Seminar einen kleinen „Werkzeugkoffer“ zur Verfügung. Er bietet insbesondere einen umfassenden Überblick über die Konstellationen, in denen die Art. 20, 21 AEUV Bedeutung entfalten können, und liefert argumentative Hilfen (mit Textvorschlägen) auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH gegen – teils bereits standardisierte und scheinbar in Fels gemeißelte – Einwände von Behörden und Gerichten. Ausgestattet mit solchen Handlungskompetenzen sollte in der täglichen Praxis eine effektivere Durchsetzung der Rechte unserer Mandant:innen möglich sein.
Rechtsanwalt Frederico Traine ist seit Jahren mit Fragen des Migrationsrechts befasst, u.a. mit zahlreichen Verfahren zu Art. 20 AEUV.
Um Entscheidungen von Behörden und Gerichten nüchtern analysieren und adäquat kontern zu können, stellt dieses Seminar einen kleinen „Werkzeugkoffer“ zur Verfügung. Er bietet insbesondere einen umfassenden Überblick über die Konstellationen, in denen die Art. 20, 21 AEUV Bedeutung entfalten können, und liefert argumentative Hilfen (mit Textvorschlägen) auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH gegen – teils bereits standardisierte und scheinbar in Fels gemeißelte – Einwände von Behörden und Gerichten. Ausgestattet mit solchen Handlungskompetenzen sollte in der täglichen Praxis eine effektivere Durchsetzung der Rechte unserer Mandant:innen möglich sein.
Rechtsanwalt Frederico Traine ist seit Jahren mit Fragen des Migrationsrechts befasst, u.a. mit zahlreichen Verfahren zu Art. 20 AEUV.
Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser bildet seit Jahren Anwältinnen und Anwälte im Migrationsrecht fort.
Es besteht unter info(at)KanzleiAmMuenster.de die Möglichkeit, den Referenten frühzeitig eigene Fragen zum Fortbildungsthema zu mailen, damit diese in dem Workshop ggf. mitbehandelt werden können.
| 1 Tag, 11.12.2026 Freitag, 11.12.2026, 14:00 - 19:45 Uhr | |
Thomas Oberhäuser , Rechtsanwalt, UlmFederico Traine , Rechtsanwalt, Berlin | |
| 26-M014 | |
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| Seminargebühr Mitglieder: 150,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 230,00 € Seminargebühr M Frühbucher (bis 23.10.26): 130,00 € Seminargebühr NM Frühbucher (bis 23.10.26): 210,00 € |
Kostenfreies Storno bis zum 28. Oktober 2026 möglich.
Ihre Zugangsdaten und Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
gemäß § 15 FAO über 5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der ARGE und des FORUM Junge Anwaltschaft gelten die ermäßigten Preise.
Geplante Vortrags- und Pausenzeiten:
14.00 Uhr Beginn
14.00 - 15.30 Uhr, 1. Block, 1h 30 min
15.30 - 15.45 Uhr, 1. Pause, 15 min
15.45 - 17.15 Uhr, 2. Block, 1 h 30 min
17.15 - 17.30 Uhr, 2. Pause, 15 min
17.30 - 18.30 Uhr, 3. Block, 1 h
18.30 - 18.45 Uhr, 3. Pause, 15 min
18.45 - 19.45 Uhr, 4. Block, 1 h
19.45 Ende.
