ONLINE: Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen

im Namen und auf Rechnung der AG Familienrecht im DAV

Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen

Verfahrenskostenhilfe ist in Familiensachen an der Tagesordnung. Die Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG sind gering. Daher ist der Anwalt hier umso mehr auf eine zutreffende Abrechnung und Festsetzung angewiesen. 

Behandelt werden insbesondere
  • Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe in Verbundverfahren
  • Vergütungsvereinbarungen bei Verfahrenskostenhilfe
  • Probleme der Beratungshilfe
  • Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO 
  • Haftungsfalle Vergleich
  • Erstreckung auf Mehrwertvergleiche
  • mutwilliges Vorgehen




1 Nachmittag, 19.02.2027
Freitag, 14:00 - 16:45 Uhr 
1 Termin(e)
Fr 19.02.2027 14:00 - 16:45 Uhr Online
Norbert Schneider
, Rechtsanwalt, Neunkirchen-Seelscheid
27-F004


Seminargebühr Mitglieder: 97,50 €
Seminargebühr Nichtmitglieder: 127,50 €

Ihre Zugangsdaten und die Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.


Fortbildungszertifikat gem. § 15 FAO über 2,5 Vortragsstunden.

Für Mitglieder der AG Familienrecht gelten die ermäßigten Preise.


Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)