ONLINE: Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
im Namen und auf Rechnung der AG Familienrecht im DAVBeratungs- und Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen
Verfahrenskostenhilfe ist in Familiensachen an der Tagesordnung. Die Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG sind gering. Daher ist der Anwalt hier umso mehr auf eine zutreffende Abrechnung und Festsetzung angewiesen.
Behandelt werden insbesondere
- Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe in Verbundverfahren
- Vergütungsvereinbarungen bei Verfahrenskostenhilfe
- Probleme der Beratungshilfe
- Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO
- Haftungsfalle Vergleich
- Erstreckung auf Mehrwertvergleiche
- mutwilliges Vorgehen
| 1 Nachmittag, 19.02.2027 Freitag, 14:00 - 16:45 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Norbert Schneider , Rechtsanwalt, Neunkirchen-Seelscheid | |||
| 27-F004 | |||
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| Seminargebühr Mitglieder: 97,50 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 127,50 € |
Ihre Zugangsdaten und die Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungszertifikat gem. § 15 FAO über 2,5 Vortragsstunden.
Für Mitglieder der AG Familienrecht gelten die ermäßigten Preise.
