ONLINE: ...durch Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens..
im Namen und auf Rechnung der AG Familienrecht im DAV… durch Einholung eines psychologischen
Sachverständigengutachtens …
Sachverständigengutachtens …
mit diesem Satz enden viele Beweisbeschlüsse, durch die mit der Einschaltung eines Sachverständigen eine neue Perspektive auf eine i.d.R. schwierige familienrechtliche Fallkonstellation gefunden werden soll.
Für Fragestellungen zu den Themenbereichen
- Regelung der elterlichen Sorge nach Trennung (§ 1671 BGB, § 1687 BGB)
- Umgangsregelung (§ 1684 BGB)
- Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB)
- Abänderungsverfahren (§ 1696 BGB)
- Herausgabeverfahren (§ 1632 BGB)
- Juristische und psychologische Fragen
- Konzeption und Durchführung der Begutachtung
- Notwendigkeit der Multimodalität des Vorgehens
- Möglichkeiten und Grenzen der Psychodiagnostik
- Diagnostische Verfahren, insbesondere auch Diagnostik von Bindungen und Beziehungen
- Psychologischer Befund
- Beurteilungskriterien
- Beantwortung der Fragestellung
vorgestellt.
- Betreuungsmodelle
- Umgangsregelung, Umgangsbegleitung, Umgangsausschluss
- Fremdplatzierung und Rückführung
- Hochkonflikt, Elterliches Entfremdungsverhalten
- Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten
- Zum Umgang mit Gutachten, Gutachtenkritik und methodenkritische Stellungnahme ausgehend vom Stand der Familienrechtspsychologie sein.
Der Referent: Roman Faas, ist Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität des Saarlandes. Langjährige Tätigkeit sowohl als Sachverständiger wie auch als Dozent für Fortbildungen im Bereich der Familienrechtspsychologie.
1 Tag, 26.03.2025 Mittwoch, 12:30 - 18:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Roman Faas , Dipl.-Psychologe, Wissenschaftl. Mitarbeiter der Universität des Saarlandes | |||
25-F022 | |||
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Seminargebühr Mitglieder: 195,00 € Seminargebühr Nichtmitglieder: 225,00 € |
Ihre Zugangsdaten und die Arbeitsunterlagen erhalten Sie 1 bis 2 Tage vor Beginn des Seminars per E-Mail.
Fortbildungsbescheinigung
nach § 15 FAO über 5 Vortragsstunden
nach § 15 FAO über 5 Vortragsstunden